Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Shannon Köhler, Stand Dezember 2023
Geltungsbereich für alle Leistungen der freiberuflichen Hebamme Shannon Köhler, Emmernstr. 20 31785 Hameln
Leistungen:
Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.
Dies umfasst folgende Leistungen:
- Beratung
- Schwangerenvorsorge
- Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Wochenbettbetreuung nach Geburt
Sobald während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandung zu begeben.
Erreichbarkeit:
Die Hebamme ist von 8 - 20 Uhr über die angegebene Telefonnummer zu erreichen. Sollte dies mal nicht der Fall sein, wird Sie sich zurück melden. Bei akuter Problematik ist sich im Notfall an den betreuenden Arzt zu wenden. Bei Krankheitsausfall wird die Hebamme nach Möglichkeit eine Vertretungshebamme zur Verfügung stellen, dies kann jedoch nicht garantiert werden.
Terminversäumnis:
Sollte ein Termin von ihnen Versäumt werden (Hebamme steht vor der Tür und keiner ist da), muss dieser privat bezahlt werden mit einer Summe von 35€ pro Besuch.
Haftung:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen des Vertrags besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern Ärzte oder weitere Hebammen hinzugezogen werden, entsteht zu denen ein selbstständiges Verhältnis.
Medizinische Unterlagen:
Im Rahmen des Vertrages werden Daten über Person, sozialen Status sowie medizinische Daten erhoben, gespeichert, geändert / gelöscht und im Rahmen der Zwecksbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Bestimmungen an Dritte (z.B. Kostenträger) übermittelt. Weitere Daten werden zum Zweck der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit gewahrt wird. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes. Im Falle einer Hinzuziehung eines Arztes, einer Klinik oder einer Vertretungshebamme, stellt die Hebamme der weitern Betreuenden die Befunde zur Verfügung. Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesem Zweck einverstanden.
Wahlleistungen:
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Die Leisungsempfänderin bestätigt mit der Unterschrift auf dem Vertrag, dass sie bei dem angegebenen Kostenträger versichert ist und teilt der Hebamme rechtzeitig einen Wechsel des Kostenträgers mit.
Privatrechnungen:
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb 21 Tage zu begleichen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfe (§286 Abs. 3 BGB) Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich, die Hebamme hat keine Kenntnisse über den Inhalt der verschiedenen Versicherungsverträge.
Hebamme Shannon Köhler